HINWEIS:
Die Online-Meldung ist verbindlich und sollte daher nur von der hierfür verantwortlichen Person eines Vereins vorgenommen werden (Nr. 12 Abs. 4
DMV-Sportordnung).
Wir bitten die Vereine, die Meldungen möglichst gesammelt vorzunehmen.
Die genannte Teilnehmer/Innen erkennen die Anti-Doping-Bestimmungen des DMV, insbesondere die Ant-Doping-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung, als verbindlich an. Jeder Teilnehmer/In ist
für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich und hat die Konsequenzen bei Verstößen zu tragen.
Mit dieser Meldung wird bestätigt, dass die gemeldeten Teilnehmer/Innen eine gültige Spielberechtigung besitzen und in der angegebenen Kategorie startberechtigt sind.